Familienrecht

Ehescheidung und was damit zusammenhängt

 

Der Begriff Familienrecht umfasst nach dem allgemeinen Verständnis in erster Linie die Scheidung und die damit zusammenhängenden Fragen wie Trennung, Unterhalt, Sorgerecht. Dass im Familienrecht (Buch 4 des BGB) mehr als nur dies geregelt ist, lässt sich schon erahnen, wenn man bedenkt, dass das 4. Buch immerhin 625 Paragraphen beinhaltet. Natürlich sind die Vorschriften über die Scheidung von erheblicher Bedeutung.

 

Der "gemeinsame" Anwalt

 

Wenn Paare sich scheiden lassen wollen, stellen sie sich häufig die Frage, ob sie sich einen "gemeinsamen" Anwalt nehmen sollen. Diese Frage ist schon vom Ansatz hier nicht richtig, weil der Anwalt als Interessensvertreter nicht beiden Parteien dienen kann. Verfahrensrechtlich ist nur erforderlich, dass der Antragsteller / die Antragstellerin anwaltlich vertreten ist ( die andere Partei kann dem Scheidungsantrag selbst zustimmen ).

 

Aber bedenken Sie, welche Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung stehen:

 

  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Sorgerecht, ggf. Umgang mit den Kindern
  • Ehewohnung / Hausrat
  • Versorgungsausgleich (Übertragung von Rentenansprüchen)
  • Schulden oder Zugewinn

Eine für Sie nachteilige Vereinbarung über den Unterhalt oder den Zugewinn kann weitaus teurer sein, als ein zweiter Anwalt. Bedenken Sie auch: Sie haben u. U. Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.